Abfindung

Mario hat seine Kündigung erhalten, weil es seinem Arbeitsgeber schon seit Monaten schlecht geht. Dieser hat sich nun dazu entschließen müssen, einen Teil der Mannschaft aus betrieblichen Gründen abzubauen. Nun fragt sich Mario: Ich hab doch da mal was von Abfindungen gehört. Habe ich da jetzt eigentlich Anspruch darauf?

Nicht jede Arbeitgeberkündigung geht automatisch mit einer Abfindung einher. Dazu gibt es klare gesetzliche Regelungen und sie ist das Ergebnis individueller Verhandlungen. Ich zeige Dir in diesem Artikel, worauf Du achten solltest.

Definition

Eine Ab­fin­dung ist ei­ne Zah­lung, die der Arbeitgeber ein­ma­li­g an den Ar­beit­neh­mer leistet, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert. Jeder, der sozialversicherungspflichtig erwerbstätig ist, kann sie erhalten.

Wann kannst Du mit einer Abfindung rechnen?

Es gibt keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Ihre Zahlung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • Wenn eine Abfindungsregelung im Sozialplan, Tarifvertrag, Geschäftsführervertrag oder im Einzelvertrag vereinbart wurde
  • Die Vereinbarung wurde geschlossen, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt haben oder eine andere Form der freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Gab und gibt es im Unternehmen generell eine Abfindungszahlung, dann kannst Du sich auf das Gewohnheitsrecht stützen
  • Wenn dies im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mitverhandelt und vereinbart wird
  • Hat sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten und der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung ausgesprochen

Da bei Mario eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt, hat er die Möglichkeit eine Abfindung im Rahmen der Kündigung auszuhandeln. Dann darf Mario allerdings keine Kündigungsschutzklage einreichen. Es gibt weiterhin die Möglichkeit ein Abfindung im durch eine Kündigungsschutzklage zu erreichen oder die Möglichkeit sie im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag zu verhandeln.  Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung hat er aber in keinem der drei Fälle.

Wie hoch ist Deine Abfindung?

Wenn ich schon gekündigt werde, will ich wenigstens Geld mitnehmen. Wenn Du so denkst, irrst Du. Eine Abfindung soll ein Ausgleich dafür sein, dass Du Vermögens- oder andere Einbußen erleidest, weil Du Deinen Arbeitsplatz verlierst. Die Höhe der Abfindung ist in jedem Fall Verhandlungssache.

Dennoch gibt es ein paar gesetzliche Vorgaben:

  • Pro Beschäftigungsjahr gibt es ein halbes Brutto-Monatsgehalt.
  • Dauert eine Beschäftigung mehr als sechs Monate, dann wird sie auf ein volles Jahr aufgerundet.
  • Ausgangslage ist das Gehalt, das Du in dem Monat beziehst, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Mario hat sich mit seinem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag (im Zuge eines Verfahrens um die Rechtmäßigkeit der Kündigung), geeinigt. Er war  drei Jahre und acht Monate in dem Unternehmen beschäftigt. Sein monatlicher Verdienst belief sich auf 5.500 Euro brutto. In seinem Fall konnte Mario eine  Abfindung in Höhe von 2 Monatsgehältern, sprich 11.000 Euro brutto (4 Jahre x 0,5 = zwei volle Monatsgehälter) verhandeln.

Wenn es grundlegende Zweifel daran gibt, dass Dein Arbeitsgeber Dur zu Unrecht gekündigt hat, hast Du eine Chance auf eine hohe Abfindung. Leider gibt es dafür keine allgemeine Sicherheit und auch keine allgemeine Formel. Deine Abfindung wird immer individuell berechnet und hängt auch ein wenig von Deinem bzw. dem Verhandlungsgeschick Deines Anwaltes ab. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Beschäftigungsdauer
  • Alter
  • Branche
  • Position des Arbeitnehmers im Unternehmen (wie leicht ist es, die Stelle nachzubesetzen?)
  • mögliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers
  • Chancen des Arbeitnehmers, wieder einen Job zu finden
  • Rahmenbedingungen des neuen Arbeitsplatzes

Beispiel:

Frau Machnitz arbeitet seit zehn Jahren bei einer größeren Firma. Sie verdient 4.500 Euro brutto im Monat. Der Arbeitgeber unterbreitet ihr eine betriebsbedingte Kündigung samt Abfindungsangebot. Sofern Frau M. keine Klage erhebt, hat sie einen Anspruch auf die vom Unternehmen vorgeschlagene Summe.

Nach Alter

Bist Du älter als 50 und mindestens 15 Jahre lang im Unternehmen, dann hast Du Anspruch auf bis zu 15 Monatsverdienste. Bist Du aber schon älter als 55 und mindestens 20 Jahre im Unternehmen, dann kannst Du bis zu 18 Monatsverdienste verhandeln.

Musst Du Sozialabgaben zahlen?

Nein, die Abfindung ist beitragsfrei. Du musst keine Beiträge auf Renten-, Krankenversicherung-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen.

Wie wirkt sich die Abfindung auf die Arbeitslosengeld aus?

Keine Angst, auch wenn Du eine Abfindung bekommen hast, wird Dein Arbeitslosengeld voll ausgezahlt. Es wird nur dann auf Sozialleistung angerechnet, wenn Du nach beidseitigem Einvernehmen vor Ende der Kündigungsfrist aus der Firma ausscheidest. Dann beginnt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Solltest Du Dich mit Deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen, dann kann das Arbeitsamt drei Monate lang Dein Arbeitslosengeld sperren. Eine Ausnahme gilt, wenn es eine Vertragsklausel gibt, die besagt, dass der Vertrag nur geschlossen wurde, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. Bei einem Abwicklungsvertrag z. B. bei Insolvenz des Unternehmens entfällt die Sperre ebenfalls.

Wie wird Deine Abfindung versteuert?

Weniger Steuern zahlen dank Fünftelregelung. Normalerweise musst Du, wenn Du eine Abfindung erhalten hats, diese grundsätzlich voll versteuern. Falls die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt wurde, kannst Du oft eine Steuerermäßigung beantragen: die sogenannte Fünftelregelung. Mit der Fünftelregelung berechnest Du den Steuerbetrag wie folgt: Die Abfindung wird durch 5 geteilt und zum Jahresgehalt addiert. … Anschließend wird die Lohnsteuer für das Jahreseinkommen ohne Abfindung berechnet. Die Differenz der beiden Beträge wird mit 5 multipliziert.

Musst Du Dich selbst darum kümmern?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Arbeitgebers (oder der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers), die Fünftelregelung bei Abfindungszahlungen anzuwenden. Allerdings nur dann, wenn sich für Dich, als ehemaliger Arbeitnehmer eine Steuerersparnis ergibt.

Lohnt sich die Fünftelregelung immer für Dich?

Die Fünftelregelung lohnt sich nur dann, wenn der Empfänger der Abfindung weniger als 52 000 Euro im Jahr verdient hat“, erklärt Detlef Burek, Steuerberater bei Ernst & Young in Stuttgart. „Liegt er darüber, zahlt er ohnehin den Spitzensteuersatz“, so Burek.

Mario hat also seine Anfindung ausgehandelt, erhällt sie Beitragsfrei. Leider nutz ihm aufgrund seines hohen Verdienstes die Fünftelregelung nichts. Er muss sie also voll versteuern.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkeln bringen.

Petra